Nein, der Quran zählt in Bezug auf die anspruchsberechtigten Personengruppen neben den Armen und Bedürftigen die folgenden weiteren sechs Kategorien auf:
- „[…] diejenigen, die damit beauftragt worden sind,
- diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen,
- (den Loskauf von) Sklaven,
- die Verschuldeten,
- (diejenigen, die) auf ALLAHs Weg (sind) und
- (für) den Sohn des Weges,
als Verpflichtung von ALLAH. Und ALLAH ist Allwissend und Allweise.“ [9:60]