Nein, der Quran zählt in Bezug auf die anspruchsberechtigten Personengruppen neben den Armen und Bedürftigen die folgenden weiteren sechs Kategorien auf:
- „[…] diejenigen, die damit beauftragt worden sind,
 - diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen,
 - (den Loskauf von) Sklaven,
 - die Verschuldeten,
 - (diejenigen, die) auf ALLAHs Weg (sind) und
 - (für) den Sohn des Weges,
 
als Verpflichtung von ALLAH. Und ALLAH ist Allwissend und Allweise.“ [9:60]
