Für Mieteinnahmen muss die Zakat entrichtet werden, wenn die übrigen Voraussetzungen zur Zakatpflicht in Bezug auf Nisab und Hawl gegeben sind. Die Mieteinnahmen werden zu dem restlichen (Geld-)vermögen addiert und die Zakat wird auf den Gesamtbetrag gezahlt.
Der Wert der vermieteten Immobilie unterliegt jedoch nicht der Zakatpflicht.