Ja, jegliches Geld, das sich am Zakatstichtag auf einem Bankkonto des Zakatzahlers befindet, ist zakatpflichtig. Alle Formen von Geld und geldähnlichen Anlagen sind als Geld zu betrachten, für das die Zakat gezahlt werden muss.
Ja, jegliches Geld, das sich am Zakatstichtag auf einem Bankkonto des Zakatzahlers befindet, ist zakatpflichtig. Alle Formen von Geld und geldähnlichen Anlagen sind als Geld zu betrachten, für das die Zakat gezahlt werden muss.